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Wann benötigst Du ein Impressum?

Lektion 2 Modul 1

Immer mal wieder gibt es Diskussionen zur Impressumspflicht auf Portalen wie XING. Dabei ist die Definition sehr einfach. Sobald du dein Profil werblich nutzt, bist du verpflichtet ein Impressum anzugeben. Wenn du also beispielsweise im Kopfbild deines Profils ein Firmenlogo hast, du im Werdegang zu deiner Position etwas werbliches zur Firma schreibst oder du in den Fähigkeiten &  Kenntnissen Produktnamen oder Stichworte, die deinem Unternehmen und seinen Produkten und Leistungen entsprechen auflistest. Darüber hinaus natürlich ebenso, wenn du ein Portfolio erstellst, in dem es nicht um dich, sondern um dein Unternehmen oder deinen Arbeitgeber geht. Doch selbst wenn du nur ein Profil hast, wo all das nicht enthalten ist, entsteht die Pflicht zum Impressum, sobald du Informationen von deinem Arbeitgeber als Statusmeldung teilst oder in Gruppen werblich für deinen Arbeitgeber auftrittst. Um in diesen Fällen ein Impressum zu hinterlegen, hat XING einen  eigenen Bereich im Profil geschaffen. Du findest ihn in deinem Profil ganz  unten. Unter "Rechtliche Hinweise von ..." öffnet sich ein Eingabefeld. Kopiere hier den Link zum Impressum deines Unternehmens oder Arbeitgebers hinein. Dies reicht vollkommen aus, um der Impressumspflicht zu genügen. Ferner würdest du wahrscheinlich Änderungen am Impressum gar nicht zeitnah mitbekommen und ein hier hinein kopiertes Impressum dadurch dann nicht mehr aktuell sein. Denke daher daran, den Link auch anzupassen, wenn du den Arbeitgeber wechselst. 


Checkliste


  • Prüfe, ob du dein Profil oder XING werblich nutzt

  • Füge in dem Fall das Impressum deines Arbeitgebers als Link ein

  • Setze dir einen regelmäßigen Termin alle 3-6 Monate zur Kontrolle der Aktualität deines Profils
  • Regina Reinhardt sagt:

    Sehr guter Hinweis!

  • Anke Patt sagt:

    Gut, zu wissen!

  • Susanne Wimmer sagt:

    Sehr guter Hinweis! Daran denkt man erst mal nicht.

  • Pen
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